Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SCHROEWIG News & Images
Bernd Oertwig und Eva Schröder-Oertwig GbR,
Hohenzollerndamm 152, D-14199 Berlin (Germany)
Fon +49 - 30 - 892 10 76
zur Lieferung von Bildmaterial und zur Vergabe von Nutzungsrechten
1. Anwendungsbereich
Angebote, Lieferungen,
Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechte an Bildmaterial durch SCHROEWIG
News & Images („SCHROEWIG“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlager
dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle für alle
zukünftigen Geschäfte zwischen SCHROEWIG und dem Kunden. Abweichende AGB des
Kunden finden keine Anwendung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen
SCHROEWIG stellt dem Kunden
gegen Zahlung von Service- bzw. Download-Gebühren Bilder bzw. Bildmaterial in
körperlicher Form (z.B. Fotobabzüge, Diapositive) und in digitalre Form
(digitale Bilddatensätze) online und/oder Offline zur Verfügung und räumt ihm
gegen ein gesondertes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur
einmaligen Nutzung des ausgewählten Bild- Materials in dem vertraglich
vereinbarten Umfang ein.
3. Auswahlsendung
SCHROEWIG stellt dem Kunden
nach dessen Vorgaben das im jeweiligen Lieferschein einzeln aufgeführte
körperliche Bildmaterial (Auswahlsendung) aus ihrem Archiv zur ausschließlich
internen Sichtung und vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nicht
exklusiv gegen Zahlung der anfallenden Servicegebühren und Versandkosten
vorübergehend leihweise für die vereinbarte Überlassungsdauer zur Verfügung.
Der Kunde erwirbt durch die Zusendung keine Nutzungsrechte.
4. Nutzung der
SCHROEWIG-Bilddatenbank
a) Die Bilddatenbank von SCHROEWIG ist über ISDN oder
über das Internet zugänglich. Der Zugang zur Bilddatenbank wird dem Kunden
gegen Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale oder einer pauschalen Gebühr je
Download („Downloadgebühr“) sowie einer einmaligen Einrichtungskostenpauschale
gewährt. Der Kunde erwirbt durch den Download kein Recht zur Nutzung am digitalen
Bildmaterial in der Datenbank.
b) Für die
Freischaltung des Zuganges zur SCHROEWIG-Bilddatenbank bedarf es einer
vorherigen schriftlichen Vereinbarung und der Registrierung. SCHROEWIG nimmt
den Registrierungsauftrag des Kunden durch die Übermittlung einer User-ID und
eines Passwortes („Zugangsdaten“) an, behält sich jedoch vor, im Einzelfall
Registrierungsanträge abzulehnen.
c) Der Kunde ist
verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an unberechtigte
Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde eine missbräuchliche Verwendung seiner
Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten zu vertreten, ist er zum Ersatz
des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde hat SCHROEWIG
unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter
Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat.
d) SCHROEWIG ist
berechtigt, jederzeit technische Änderungen oder Wartungsarbeiten vorzunehmen,
die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Bilddatenbank führen
können. SCHROEWIG wird sich bemühen, diese Ausfallzeiten gering zu halten. Ein
Anspruch des Kunden auf eine ständige Erreichbarkeit der Bilddatenbank besteht
nicht.
e) SCHROEWIG
behält sich im Falle von Vertragsverletzungen vorbehaltlich weiterer Ansprüche
das Recht vor, den Datenbank-Zugang des Kunden zu sperren. Für den Zeitraum der
Sperrung ist der Kunde nicht verpflichtet, Kosten für den Zugang zur Datenbank
zu entrichten.
5. Nutzung des
Bildmaterials
a)
SCHROEWIG verfügt über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und
sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemäße Nutzung Bildmaterials
erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte Abgebildeter,
die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sowie
Urheberrechte an abgebildeten Gegenständen wie z.B. Kunstwerken, Gemälden sowie
Rechte an geschützten Kennzeichen wie z.B. Marken.
b)
Der Kunde hat SCHROEWIG vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial er in welchem
Medium (z.B. Titel der Publikation, Internetadresse des Online-Angebotes), zu
welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang (Verbreitungsgrad) und
auf welche (Nutzungs-) Art nutzen möchte. Sind diese Angaben ganz oder
teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung ganz oder
teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine Nutzungsrechtseinräumung
hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz
eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und hält SCHROEWIG insoweit
von Ansprüchen Dritter frei.
c) SCHROEWIG räumt dem Kunden an dem ausgewählten
Bildmaterial ein einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht zur einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung im Rahmen des
vereinbarten Zwecks/Umfanges ein. Jede Nutzung, auch für Werbezwecke, als
Arbeitsvorlage oder für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen
Einwilligung von SCHROEWIG. Weitergehende Nutzungen, wie z.B. für das Medium
betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen des
ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts bedürfen erneut der Einwilligung von SCHROEWIG.
d) Exklusivrechte und
Sperrfristen müssen gesondert mit SCHROEWIG vereinbart werden. Bildmaterial
mit den Vermerken „Sonderkonditionen“ und /oder „Honorarabsprache“ darf nur nach
vorheriger schriftlicher Freigabe durch SCHROEWIG genutzt werden. Wird das
Bildmaterial ohne schriftliche Freigaben mit SCHROEWIG genutzt, hält der Kunde
SCHROEWIG insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
e) Das Duplizieren,
Digitalisieren und Archivieren des Bildmaterials sowie dessen Umgestaltung
und/oder Bearbeitung über das normale Maß der Bildbearbeitung hinaus (wie z.B.
Fotocomposing oder Fotomontage), unabhängig von den hierzu verwendeten
technischen Hilfsmitteln, sowie dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an
Dritte, ungeachtet des Übermittlungsweges, und die Übertragung, Einräumung von
Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne
ausdrückliche schriftliche Einwilligung von SCHROEWIG nicht zulässig. „Dritte“
in diesem Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Unternehmens sowie
Tochterunternehmen.
f) SCHROEWIG ist berechtigt,
dem Kunden die Nutzung des Bildmaterials zu untersagen, wenn der Kunde gegen die
Regelungen dieser AGB verstößt. Bereits entstandene Honoraransprüche von
SCHROEWIG bleiben unberührt.
g) Jede Rechtseinräumung
erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten
Vergütung.
6. Aufbewahrung, Rückgabe,
Speicherung und Löschung des Bildmaterials
a) Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm die überlassene körperliche Bildmaterial vor Beschädigung
oder Verlust zu bewahren. Das von SCHROEWIG gelieferte Bildmaterial ist stets
mit Bildquellennachweis versehen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen,
dass diese Informationen immer mit dem körperlichen Bildmaterial verbunden
bleiben.
b) Körperliches Bildmaterial, an dem der Kunde keine
Nutzungsrechte erworben hat, ist innerhalb des im Lieferschein angegebenen
Zeitraumes und körperliches Bildmaterial, für das der Kunde die Absicht des
Nutzungsrechtserwerbs bekundet oder Nutzungsrechte erworben hat, innerhalb von
dreißig (30) Tagen ab Datum des Lieferscheins vollständig, unbeschädigt und
ordnungsgemäß verpackt auf Kosten und Gefahr des Kunden an SCHROEWIG
zurückzusenden. Die Rückgabeverpflichtung umfasst auch mit dem Bildmaterial
überlassene Texte, Original-Diarahmen etc. pp.
c) Kosten und Gefahr
vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung und Verpackung trägt der Kunde,
auch wenn das körperliche Bildmaterial vom Besteller an Dritte weitergegeben
oder auf Wunsch des Kunden von SCHROEWIG an einen Dritten gesandt worden ist.
d) Das digitale Bildmaterial
darf ab dem Download für den Zeitraum der aktuellen Produktion gespeichert
werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind das digitale Bildmaterial sowie alle
Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog
hergestellten Vervielfältigungsstücke zu vernichten. Eine Archivierung ist
nicht gestattet.
e) Von
der Löschungs- und/oder Vernichtungsverpflichtung sind die
Vervielfältigungsstücke und/oder Kopien nicht umfasst, die die erlaubte
Veröffentlichung dokumentieren.
7. Nutzungshonorar
a) Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig,
z.B. auch als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für
Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtete der
hierfür verwendeten technischen Mittel Bestandteil eines neuen Werkes werden.
b) Das
Honorar ist vor der tatsächlichen Nutzung mit SCHROEWIG zu vereinbaren. Wird
keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die jeweils geltenden
Honorarsätze von SCHROEWIG als vereinbart. Macht der Kunde keine genauen
Angaben zur Nutzung, kann SCHROEWIG ein Pauschalhonorar berechnen.
c) Das vereinbarte Honorar
ist vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung jeweils für die einmalige Nutzung im
Rahmen des vereinbarten Zwecks für den vereinbarten Umfang und Sprachraum zu
entrichten. Jede weitere und/oder wiederholte Nutzung ist erneut
honorarpflichtig.
d) Wird ein mit dem Bildmaterial
von SCHROEWIG bebildertes Objekt an einem weiteren Medium abgebildet (z.B.
Buchumschlag, Plakat, Internetseite etc.) und das Motiv erkennbar, hat der
Kunde ein Nutzungshonorar an SCHROEWIG zu entrichten.
e) Das Honorar ist für die
Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. SCHROEWIG ist berechtigt, dem
Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die beabsichtigte Nutzung nur
teilweise erfolgt oder ganz unterbleibt. Ein bereits entrichtetes Honorar für
eine unterbliebene Nutzung kann nicht erstattet werden.
f) Die Nutzungshonorare
werden nach Absprache entweder von SCHROEWIG in Rechnung gestellt oder über
Belegexemplare per Honoraranweisung von dem Kunden abgerechnet
(Anstrichhonorar).
8. Service- und
Downloadgebühren
a)
Für die Bearbeitung von
Bildbestellungen, Anfertigung von Abzügen oder Scans und die Zusammenstellung
von Auswahlsendungen berechnet SCHROEWIG dem Kunden Servicegebühren. Kommt der
Kunde seiner Mittelungspflicht nach Ziffer 5. b) oder seiner Pflicht nach
Ziffer 10. b) nicht nach, ist SCHROEWIG berechtigt, für die Recherche ebenfalls
Servicegebühren zu berechnen. Für den Download eines digitalen Datensatzes
berechnet SCHROEWIG gesondert jeweils Downloadgebühren. Ggf. anfallende Kosten
für Telekommunikation, Porto, Kuriere etc. werden gesondert in Rechnung
gestellt.
b) Mit der Zahlung der
Service- und/oder Downloadgebühren erwirbt der Kunde weder Eigentums- noch Nutzungsrechte
an dem Bildmaterial.
c) SCHROEWIG ist berechtigt,
Downloadgebühren, Service-, Material oder Transportkosten jederzeit anzupassen.
Der Kunde wird über Kostenänderungen vorab informiert.
d) SCHROEWIG ist berechtigt,
dem Kunden gegebenenfalls zu entrichtende Abgaben an die
Künstlersozialversicherung für die jeweiligen Fotografen weiterzuberechnen.
9. Zahlungsbedingungen
und Zurückbehaltungsrecht
a) Alle Nutzungshonorare und
Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen
verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Rechnungen von SCHROEWIG sind sofort
ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b) Honorarzahlungen müssen
immer unter Angaben der Kundennummer, der SCHROEWIG-Bildnummer der Fotos und
ggf. dem Namen des Fotografen geleistet werden. Außerdem hat der Kunde
anzugeben, welches Foto in welcher Publikation an welcher Stelle genutzt wurde.
c) Eine Aufrechnung oder
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
10. Agentur- und
Urhebervermerk, Belegexemplare
a)
Der Kunde ist verpflichtet, einen
Agentur- und Urhebervermerk anzubringen. Aus der Platzierung des Agentur- und
Urhebervermerks muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen
lassen. Sammelbildnachweise sind nur ausreichend, wenn sie die Zuordnung zu den
veröffentlichten Fotografien eindeutig vornehmen lässt. SCHROEWIG hat das
Recht, auf einer Veröffentlichung ohne Agentur- und Urhebervermerk zu bestehen.
b) Von jeder
Veröffentlichung des Bildmaterials hat der Kunde SCHROEWIG unverzüglich
unaufgefordert kostenlos zwei vollständige Belegexemplare der Print-Publikation
oder einen Ausdruck bzw. Screenshot der betreffenden Internetseiten mit der
Angabe der SCHROEWIG-Bildnummer des veröffentlichten Bildmaterials zu
übersenden.
11. Mangelrüge und
Gewährleistung
Offene Mängel sind SCHROEWIG
unverzüglich ab Zugang, verborgene Mängel unverzüglich ab Kenntnis schriftlich
mitzuteilen. Dem Kunden werden im Falle der fristgemäßen und berechtigten
Mängelrüge technisch einwandfreie Datensätze nachgeliefert, ohne dass weitere
Downloadgebühren anfallen.
12. Haftung
a)
Die Nutzung des SCHROEWIG-Bildmaterials
entbindet den Kunden nicht von seiner journalistischen Sorgfaltspflicht.
Einstellungen und Verfälschungen in Bild, Grafik und/oder Text sowie Nutzungen,
die zur Ehrverletzung oder der Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte
abgebildeter Personen oder zur Verletzung geschützter Kennzeichen oder
sonstiger Rechte Dritter führen, sind unzulässig. Der Kunde hält SCHROEWIG
insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
b) SCHROEWIG haftet für
leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SCHROEWIG.
13. Vertragsstrafe und
pauschalierter Schadenersatz
a)
Bei unberechtigter oder vertragwidriger
Nutzung, Entstellung oder Weitergabe bzw. Weiterübermittlung des Bildmaterials,
unberechtigter Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie
bei unberechtigter Herstellung von Kopien in digitaler oder analoger Form (z.B.
Diaduplizierung, Reproduktion) sowie Weitergabe bzw. –übermittlung an Dritte
wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen je Foto eine Vertragsstrafe
in Höhe des Fünffachen des vereinbarten oder – sofern kein Honorar vereinbart
wurde- des bei SCHROEWIG üblichen Nutzungshonorars fällig.
b) Wird das Bildmaterial
entgegen Ziffer 6. b) nicht fristgemäß zurückgegeben, ist SCHROEWIG berechtigt,
zusätzlich Blockierungsgebühren je Kalendertag und je Foto in Höhe von € 2,00
vom Kunden zu verlangen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen niedrigeren
Schaden nachzuweisen.
c) Unterbleibt der Agentur-
und Urhebervermerk, hat SCHROEWIG Anspruch auf einen Zuschlag von jeweils 100 %
auf das jeweilige Nutzungshonorar. Der Kunde hat SCHROEWIG insoweit von allen
Ansprüchen Dritter freizuhalten.
d) Für beschädigtes oder
verloren gegangenes Bildmaterial ist SCHROEWIG berechtigt, je Bild
pauschalierten Schadenersatz in der nachfolgenden Höhe zu
verlangen:
aa) Verlust/Zerstörung nicht reproduzierbare
Farbdias (Originale), S/W- oder Color-Dias oder –Prints: EURO
500,00
bb) Verlust/Zerstörung von
Farbdias (Duplikate) EUR EURO 500,00
Beiden Parteien bleibt es
unbenommen, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Wird als
verloren gemeldetes und als Verlust berechnetes Bildmaterial innerhalb eines
(1) Jahres ab Lieferung unbeschädigt, zurückgegeben, verrechnet SCHROEWIG den
Schadenersatzbetrag mit den ihr für den betreffenden Zeitraum zustehenden
Blockierungsgebühren.
e) Weder mit der Zahlung von
pauschaliertem Schadenersatz noch einer Vertragsstrafe erwirbt der Kunde ein
Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.
14. Gerichtsstand,
Erfüllungsort, Rechtswahl
a)
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Berlin. Abweichend kann SCHROEWIG Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand
des Kunden geltend machen.
b) Es gilt ergänzend das
Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von
Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.
c) Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
sollen diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen Bestimmun möglichst nahe kommt.